Die Revolution ist noch möglich!

Die Ausstellung des einfachen Beherbergungszertifikats wurde 2021 mit der Verordnung im Tourismusförderungsgesetz Nr. 2634 eingeführt, um die Unternehmen direkt mit dem Ministerium für Kultur und Tourismus zu verbinden und ihre Aktivitäten gemäß den Anweisungen und Standards des Ministeriums fortzusetzen. Mit dieser Verordnung wurde es für Beherbergungsbetriebe verpflichtend, ein Tourismusmanagement-Zertifikat oder ein einfaches Beherbergungszertifikat (für Betriebe mit einem kommunalen Genehmigungsdatum vor dem 28.07.2021) zu erhalten, um zu arbeiten. Während die Anträge für das Tourismusmanagement-Zertifikat noch laufen, wird das einfache Beherbergungszertifikat nach der vom Ministerium gesetzten Frist von einem Jahr ab dem 28.07.2022 nicht mehr ausgestellt. Die Verfahren zur Übertragung der einfachen Beherbergungsbescheinigung können jedoch auch heute noch durchgeführt werden. Obwohl ein Tourismusmanagement-Zertifikat für Einrichtungen mit einem einfachen Beherbergungszertifikat noch nicht erforderlich ist, wird erwartet, dass der Prozess der Umstellung von einfachen Beherbergungseinrichtungen auf ein Tourismusmanagement-Zertifikat in Zukunft eingeleitet wird.

Wie können wir Ihnen helfen?

Als Globalis begleiten wir Sie bei der Beantragung eines einfachen Wohnberechtigungsscheins. Durch professionelle Beratung in jeder Phase des Prozesses stellen wir sicher, dass Sie Ihren Antrag reibungslos abschließen

Unsere Dienstleistungen

  • Auflistung und Vorbereitung der erforderlichen Dokumente
  • Bewertung der Förderfähigkeitskriterien
  • Ausfüllen des Antragsformulars und Systemeingaben
  • Persönliche Betreuung und Unterstützung während des gesamten Prozesses