
Wie bekannt, wurde die Verordnung über die Zertifizierung von einfachen Beherbergungsbetrieben und Strandbetrieben im Amtsblatt vom 25.9.2021 unter der Nummer 31609 veröffentlicht und trat in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde den Betrieben mit Bescheinigungen der lokalen Verwaltung, die vor dem 28.07.2021 ausgestellt wurden, von unserem Ministerium innerhalb eines Jahres, mit Wirkung vom 25.09.2021, ein Zertifikat für einfache Beherbergungsbetriebe ausgestellt. Nach diesem Zeitraum waren Beherbergungsbetriebe, die von den Gemeinden und Sonderverwaltungen eine Genehmigung für die Eröffnung und den Betrieb von Betrieben erhalten haben, verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Genehmigung über E-Government einen Antrag beim Ministerium für Kultur und Tourismus zu stellen und ein Zertifikat für Tourismusmanagement zu erhalten.
Mit dem Gesetz Nr. 7464 vom 25.10.2023 über die Vermietung von Häusern für touristische Zwecke und Änderungen bestimmter Gesetze, das im Amtsblatt vom 02.11.2023 unter der Nummer 32357 veröffentlicht wurde, wurde das Gesetz über touristische Anreize geändert.
Mit der vorgenommenen Änderung werden Beherbergungsbetriebe, denen vor dem Inkrafttreten des dem Gesetz Nr. 2634 hinzugefügten vorläufigen Artikels 19 eine Genehmigung zur Eröffnung und zum Betrieb einer Arbeitsstätte erteilt wurde und die über keine Bescheinigung für einen Tourismusbetrieb verfügen, deren einjährige Frist zur Erlangung einer Bescheinigung für einen Tourismusbetrieb aber zum Zeitpunkt der Genehmigung noch nicht abgelaufen ist, verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Artikels einen Antrag beim Ministerium zu stellen und innerhalb von sechs Monaten eine Bescheinigung für einen Tourismusbetrieb zu erhalten.
Damit die zuständige Behörde den Betrieben, deren Betriebseröffnungs- und Arbeitsgenehmigung von der zuständigen Behörde im Rahmen des geänderten siebten Absatzes von Artikel 5 des Gesetzes Nr. 2634 annulliert wurde, erneut eine Betriebseröffnungs- und Arbeitsgenehmigung ausstellen kann, muss außerdem ein Genehmigungsschreiben des Ministeriums für Kultur und Tourismus eingeholt und der zuständigen Behörde vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass der Betrieb die Bedingungen für den Erhalt eines Zertifikats erfüllt. Beherbergungsbetriebe, denen das Ministerium das Zertifikat für die Tourismusverwaltung entzogen hat, sind verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung über den Entzug ein Zertifikat für die Tourismusverwaltung zu erhalten.
Angelegenheiten, die Aufmerksamkeit erfordern !!!
- Dieses Dokument muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der von der örtlichen Verwaltung ausgestellten Genehmigung für die Eröffnung und den Betrieb des Arbeitsplatzes beantragt werden. Beispiel: Unser Genehmigungsdatum ist der 01.05.2025. Dieser Beherbergungsbetrieb kann am 01.11.2025, dem letzten Tag der 6-Monats-Frist, eine Bescheinigung für die Tourismusverwaltung beantragen. Fällt das Antragsverfahren jedoch negativ aus, hat der Betrieb keine Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen, da die 6-Monats-Frist abgelaufen ist und die bestehende Lizenz in den Löschungsprozess übergeht. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Antrag so bald wie möglich nach Ablauf der Genehmigung zu stellen, wenn die Einrichtung die Kriterien des Ministeriums erfüllt.
- Wenn die Einrichtungen nicht innerhalb der festgelegten Frist ein Zertifikat für die Tourismusverwaltung erhalten, schickt das Ministerium ein Schreiben an die lokalen Verwaltungen und fordert die Annullierung der bestehenden Genehmigungen. Damit die vom Ministerium annullierten Genehmigungen wieder erteilt werden können, muss das Ministerium für Kultur und Tourismus den Gemeinden ein Genehmigungsschreiben zukommen lassen. Dieses Genehmigungsschreiben wird erteilt, wenn die Einrichtung die Kriterien des Ministeriums erfüllt und die Inspektoren des Ministeriums die Einrichtung vor Ort überprüft haben. Danach werden die Genehmigungsverfahren in den lokalen Verwaltungen wieder aufgenommen, und die Einrichtung durchläuft erneut die Verfahren der Bauaufsicht, der Feuerwehr (falls der Bericht der Feuerwehr länger als ein Jahr gültig ist) und der Genehmigungsprüfung.
- Reisebüros müssen die Bescheinigung über die Tourismusverwaltung oder die einfache Unterkunftsbescheinigung in das System der zuständigen Agenturen hochladen, um auf deren Websites verkaufen zu können. Im Falle einer neuen Lizenz muss für die Öffnung der Verkaufskanäle ein Antrag auf ein Zertifikat für die Tourismusverwaltung gestellt und die für den Antrag vergebene vorläufige Dokumentennummer an die Agenturen weitergeleitet werden. Ist der Antrag jedoch fehlerhaft oder wird er abgelehnt, schließen die Agenturen die Verkaufskanäle wieder.
- Nachdem der Antrag angenommen wurde, wird die Einrichtung in das Auditprogramm aufgenommen. Einrichtungen, die bei der ersten Prüfung Mängel aufweisen, haben das Recht auf eine zweite Prüfung. Einrichtungen, die die Kriterien des Ministeriums bei zwei Audits nicht erfüllen, können jedoch nicht innerhalb von sechs Monaten ein erneutes Audit beantragen. Innerhalb von 6 Monaten, da die gesetzliche Frist abläuft, wird die Lizenz der Einrichtung aufgehoben und das Ministerium um ein Gutachten für die Beantragung einer neuen Lizenz gebeten.
- Es ist wichtig, sich in diesem Prozess von Fachleuten unterstützen zu lassen, um alle finanziellen (Unmöglichkeit, Kunden infolge der Schließung des Hotels zu empfangen, Kosten für die nach dem Entzug der Lizenz zu erteilende neue Lizenz, Schließung von Vertriebskanälen usw.) und moralischen (Zeitverlust, Stress usw.) Verluste zu minimieren.
Als Globalis stehen wir Ihnen mit unseren Beratern zur Seite, die auf ihrem Gebiet erfahren sind und über Kenntnisse der Gesetzgebung verfügen!
Nachfolgend finden Sie eine kurze Information über die Arten der Einrichtungen für das Zertifikat Tourismusmanagement. Sie können uns für detaillierte Informationen kontaktieren.








