
Anforderungen:
- Eine Zustimmung der Stockwerkeigentümer ist nicht erforderlich (da es sich um einen einzigen Eigentümer handelt).
- Im Falle von Anteilsurkunden muss eine Einverständniserklärung der Gesellschafter eingeholt werden.
- Nur der Eigentümer oder Nießbraucher, eine natürliche oder juristische Person, kann einen Antrag stellen.
- Das Gebäude muss als Wohnhaus registriert sein.
Hinweis Das Antragsverfahren ist die einfachste Art der Unterbringung und kann schneller abgeschlossen werden, da es kein Genehmigungsverfahren für den Eigentümer gibt.
Vereinfachen Sie den Prozess mit Expertenunterstützung
Die Antragsvoraussetzungen sind für jeden Wohnungstyp unterschiedlich. Globalis Wir verwalten die Komplexität des Prozesses in Ihrem Namen und bieten die am besten geeignete Lösung
- Durchführung von Genehmigungsverfahren für Vermieter
- Bereitstellung von Eigentumsurkunde, Steuer- und Brandschutzdokumenten
- Vorab-Bewertung der Eignung
- Registrierung und Übermittlung von Dokumenten an das TAK-System
- Managementplanverfahren für hochwertige Wohngebäude (Residenzen)



