Mit Ausnahme von Beherbergungsbetrieben, die über ein Tourismusbetriebszertifikat verfügen, sind andere Beherbergungsbetriebe, die in Betrieb sind und über eine Betriebseröffnungs- und Betriebsgenehmigung der zuständigen Behörde verfügen, verpflichtet, ein einfaches Beherbergungstourismusbetriebszertifikat durch das Ministerium im Rahmen des vorläufigen Artikels 11 des Tourismusförderungsgesetzes Nr. 2634 zu erhalten, das am 28.07.2021 in Kraft getreten ist.

