Das Ministerium hat diese Anforderung für Anträge auf ein Tourismusmanagement-Zertifikat noch immer nicht aufgehoben.

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Das Ministerium hat das Erfordernis von Wohnungseigentum in der Eigentumsurkunde für die Beantragung von Lizenzen für Tourismusunternehmen noch immer nicht abgeschafft. Für die Beantragung ist die Besitzurkunde ein obligatorisches Dokument, und die Besitzurkunde darf weder Wohnungseigentum noch eine Grunddienstbarkeit enthalten. In der Vergangenheit wurden jedoch Hunderte von Hotelgebäuden in der Türkei in der Besitzurkunde als Wohnungseigentum ausgewiesen, und es ist sowohl schwierig als auch kostspielig, diese Anforderung aufzuheben.

Nach dem am 28. Juli 2021 veröffentlichten Tourismusförderungsgesetz Nr. 2634 müssen Beherbergungsbetriebe, die nach diesem Datum eine Betriebseröffnungs- und Arbeitsgenehmigung erhalten, innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Genehmigung ein Tourismusmanagement-Zertifikat erhalten. Für die Beantragung ist die Eigentumsurkunde ein obligatorisches Dokument, und die Eigentumsurkunde muss frei von Wohnungseigentum oder einer Grunddienstbarkeit sein. Hunderte von Hotelgebäuden in der Türkei wurden jedoch seinerzeit in der Eigentumsurkunde als Wohnungseigentum ausgewiesen, und es ist sowohl schwierig als auch kostspielig, diese Anforderung aufzuheben.Wenn die Gemeinde eine Hotellizenz erteilt, verlangt das Ministerium eine Eigentumsurkunde ohne Wohnungseigentum und Grunddienstbarkeit. Der Pachtvertrag mit den Eigentümern der Eigentumsurkunde sollte jedoch als ausreichend angesehen werden. Die Bedingung des Wohnungseigentums sollte nicht in den Eigentumsverhältnissen des Gebäudes gesucht werden, für das die Gemeinde eine Hotellizenz erteilt hat. Wenn diese Gebäude nicht bereits als Hotels genutzt werden, würde die Gemeinde keine Hotellizenz erteilen.Das Ministerium hat am 30. Dezember einen Fehler korrigiertDas Ministerium hat am 30. Dezember einen Fehler korrigiert. Es war vorgesehen, sechs Monate auf die Einrichtungen zu warten, die bei den Inspektionen, die im Rahmen der Beantragung von Zertifikaten für das Tourismusmanagement in Beherbergungsbetrieben durchgeführt wurden, zweimal hintereinander kein Zertifikat erhalten konnten. Diese falsche Praxis wurde jedoch abgeschafft. Sie wurde zwar abgeschafft, aber erst 5 Monate nach dem Veröffentlichungsdatum des Gesetzes. Das Ministerium sollte so schnell wie möglich das Erfordernis des Wohnungseigentums/der Grunddienstbarkeit in der Eigentumsurkunde für Anträge auf ein Zertifikat für Tourismusunternehmen aufheben.Andernfalls werden die Einrichtungen, deren 1-Jahres-Frist abgelaufen ist, gemäß dem Gesetz gesperrt. Eine solche Gefahr droht den neu lizenzierten Beherbergungsbetrieben. Das Ministerium verlangt einerseits das Zertifikat für die Tourismusverwaltung und beseitigt andererseits nicht das Hindernis, das dem Erhalt des Zertifikats entgegensteht.